Lassen Sie uns gemeinsam träumen. Von den Erinnerungen des letzten Sommers und den Erlebnissen am Berg und im Tal. Grund dafür ist zuallererst die atemberaubende Bergkulisse, aber auch die zahlreichen Angebote, die allen Besuchern zur Verfügung stehen. Eine genüssliche Wanderung oder ausgiebige Biketour am Berg oder im Tal, eine zünftige Jause in einer urigen Almhütte oder Spaß und Action für die ganze Familie bei den vielen Attraktionen – in der Zillertal Arena ist für jeden etwas dabei.

Aufgrund des laufenden Impffortschritts und der sinkenden Neuinfektionen ist es möglich, ab 01. Juli weitere Lockerungsschritte zu setzen. Auch kommt es zu wesentlichen Erleichterungen sowohl bei der An- als auch Rückreise. Die wichtigsten Informationen zu den Einreisebestimmungen aus Deutschland finden Sie hier!

Zu den Öffnungszeiten Sommerbergbahnen

Wir freuen uns umso mehr, euch bald in der Zillertal Arena willkommen zu heißen. Bis dahin bleibt gesund.

Diese Seite wird laufend aktualisiert und erweitert.
Änderungen vorbehalten.
Stand 01.07.2021

Happy & Safe. Gemeinsam gesund.

Die Sicherheit sowie die Gesundheit unserer Gäste, Mitarbeiter und Bewohner hat für uns oberste Priorität. Neben den aktuell geltenden Vorgaben der Bundesregierung haben wir ergänzende Maßnahmen für Ihre Sicherheit erarbeitet. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kann es zu Änderungen und Anpassungen der Maßnahmen kommen.

Jeder Einzelne von uns leistet einen wichtigen Beitrag für ein sicheres Miteinander. Wir bitten daher diese Präventionsmaßnahmen einzuhalten:

Leitfaden für dich als Gast

Mund-Nasen-Schutz tragen, um sich und andere zu schützen.

 

3-G Nachweis als Eintrittsvoraussetzung für Gastronomie/Freizeiteinrichtung.

 

Für Durchlüftung der Gondelkabine während der Fahrt sorgen.

 

Hände mehrmals täglich waschen und desinfizieren.

 

Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.

 

Allgemeine Hygiene-Regeln immer beachten.

 

Eigenverantwortung für sich & die Familie.

 

Hinweisschilder & Anweisungen der Mitarbeiter beachten.

 

Benutzte Taschentücher und (nicht waschbare) Masken entsorgen.

 

Mund-Nasen-Schutz nicht in der Gondelkabine zurücklassen.

 

Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

Jetzt buchen und Auszeit in den Bergen sichern!

„Happy & Safe“ - so lautet das Motto für Ihren Urlaub in der Zillertal Arena.

COVID-19 Verhaltenskodex der Zillertaler Seilbahnen

Liebe Bergfreunde!

Große Veränderungen haben die letzten Monate geprägt – COVID-19 beeinflusst weltweit unser Leben. Sicherheit und die persönliche Gesundheit jedes einzelnen Menschen stehen noch stärker als bisher als höchstes Gut im Zentrum – auch im Denken und Handeln unserer Seilbahnunternehmen. Wir bauen auf die Verordnungen der Österreichischen Bundesregierung, die eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz aller Gäste und Mitarbeiter vorsehen.

Die Seilbahnbetreiber haben dafür zu sorgen, dass ihre Gäste über die aktuell gültigen Regelungen informiert werden. Durch Hinweisschilder, Piktogramme, Bänder, Absperrung, Trenngitter, Securitypersonal oder andere geeignete Maßnahmen kommen wir dieser Forderung nach.

Es gilt die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS) in sämtlichen geschlossenen Räumen/Wartebereichen und in geschlossenen Fahrbetriebsmitteln.

  • Auch Personen aus demselben Haushalt müssen bei der Beförderung in geschlossenen Fahrbetriebsmitteln einen MNS tragen.
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind generell von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ausgenommen.


Unter Einhaltung der aktuell gültigen Verordnungen und zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sind wir fest davon überzeugt, dass Sie im Zillertal mit ausreichend Sicherheitsabstand erholsame und sichere Urlaubstage verbringen können.
 

Allgemeine Informationen und organisatorische Maßnahmen der Zillertaler Seilbahnen für Ihren sicheren und erholsamen Urlaub:

  • Hinweisbeschilderungen: Diese weisen Sie auf unseren Verhaltenskodex hin. Bitte halten Sie sich im Interesse unser aller Sicherheit daran.
  • Organisierte Anstehbereiche: Die Anstehbereiche organisieren wir unabhängig von den aktuellen rechtlichen Vorgaben so, dass eng zusammenstehende Personengruppen möglichst vermieden werden. Bitte halten Sie zu fremden Personen ausreichend Abstand und warten Sie im Kassenbereich, bis der Gast vor Ihnen die Kassa verlassen hat.
  • Handhygiene: Bei unseren Seilbahnanlagen im Indoor-Bereich installieren wir für Sie ausreichend Hand-Desinfektionsmöglichkeiten.
  • Personenanzahl: Es gibt keine Einschränkungen der möglichen Beförderungskapazität in geschlossenen Fahrbetriebsmitteln, somit können sämtliche Seilbahnanlagen zu 100% ausgelastet werden. Je nach Gästeandrang wird jedoch versucht, die Beförderungskapazität der Fahrbetriebsmittel – insbesondere bei Großkabinen – nicht auszuschöpfen, um unseren Gästen mehr Platz zu bieten.
  • Desinfektionsmaßnahmen: Alle Seilbahnkabinen werden von uns regelmäßig desinfiziert. Auch in Aufzugskabinen, bei Rolltreppen, Sanitäranlagen und Erste-Hilfe-Räumen werden ebenfalls regelmäßig Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt.
  • MitarbeiterInnen Bergbahnen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unmittelbarem Gästekontakt sind angewiesen in geschlossenen Räumen zum beiderseitigen Schutz einen MNS zu tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert wird.

 

Was Sie für ein sicheres Mit- und Füreinander tun können:

Randzeiten nützen
Nützen Sie die Randzeiten mit geringem Andrang, um entspannt auf den Berg und wieder zurück in die Unterkunft zu kommen. Auch für die Rückfahrt ins Tal können Sie solche Randzeiten wählen.

Mund-Nasen-Schutz tragen
Bitte führen Sie immer einen Mund-Nasen-Schutz mit und verwenden Sie diesen in geschlossenen Wartebereichen und geschlossenen Fahrbetriebsmitteln.

  • Auch Personen aus demselben Haushalt müssen bei der Beförderung in geschlossenen Fahrbetriebsmitteln einen MNS tragen.
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind generell von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ausgenommen.
  • In offenen Fahrbetriebsmitteln (Schlepplifte, Sessellifte und Sessel ohne Wetterschutzhauben) sowie in Anstellbereichen im Freien gilt keine Maskenpflicht!


Abstand halten
Bitte halten Sie ausreichend Abstand zu fremden Personen.

Für Durchlüftung sorgen
Bitte durchlüften Sie gegebenenfalls die Seilbahnkabinen während der Fahrt.

Auf Handhygiene achten
Beachten Sie bitte die allgemeinen Hygieneregeln und waschen Sie regelmäßig Ihre Hände. In den Seilbahnstationen im Indoor-Bereich stehen Ihnen Desinfektions-mittelspender zur Verfügung.

Gebrauchte Schutzmaske entsorgen
Bitte lassen Sie Ihre gebrauchte Schutzmaske oder Taschentücher nicht in den Seilbahnkabinen zurück, sondern entsorgen Sie diese ordnungsgemäß. In den Stationsbereichen stehen Ihnen Mülleimer zur Verfügung.

Anweisungen befolgen
Bitte befolgen Sie die Verhaltensempfehlungen und auch die Anweisungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere auch in Bezug auf die geltenden Hygienebestimmungen.

Bargeldlos zahlen
Machen Sie nach Möglichkeit von der bargeldlosen Bezahlung Gebrauch bzw. kaufen Sie Ihr Ticket direkt im Onlineshop oder an unseren Verkaufsautomaten.

Nur gesund auf den Berg
Wenn Sie Symptome aufweisen, die auf eine mögliche Covid-19 Infektion hinweisen könnten (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Geschmacks-/Geruchsverlust, ...) bleiben Sie bitte in Ihrer Unterkunft und kontaktieren Sie umgehend die Rezeption Ihres Beherbergungsbetriebes oder einen Arzt.

Eigenverantwortung zeigen
Bitte zeigen Sie Eigenverantwortung und schützen Sie dadurch Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit Ihrer Mitmenschen.

Unsere Bitte an Sie! Beachten und befolgen Sie bitte unseren Covid-19 Verhaltenskodex und genießen Sie Ihren Urlaub in den Zillertaler Bergen! Wir evaluieren laufend die Situation und passen unseren Verhaltenskodex im Hinblick auf sich allenfalls ändernde gesetzliche oder behördliche Vorgaben an.

Download Verhaltenskodex der Zillertaler Seilbahnen


Stand: 01. Juli 2021

Covid-19 Testungen für Gäste

TOURISMUSVERBAND ZELL-GERLOS

Vor-Ort Testmöglichkeiten in Zell-Gerlos ab 19. Mai 2021:
Dr. med. Herwig Kunczicky, Stöcklerfeld 6, 6280 Zell am Ziller

Antigen-Test: kostenpflichtig // PCR-Test: kostenpflichtig
Ergebnis: Antigen-Test: 15 Minuten // PCR-Test: nächster Tag
Anmeldung: Telefonisch unter +43 5282 4200

Dr. med. Wegscheider, Rosengartenweg 9, 6280 Zell am Ziller
Antigen-Test: kostenlos // PCR-Test: kostenpflichtig – 100 €
Ergebnis: Antigen-Test: ca. 15 Minuten // PCR-Test: nächster Tag
Anmeldung: Telefonisch unter +43 5282 20808 oder +43 664 135 98 26

Teststation „Tirol testet“, Zellmed am Ärztehaus, Stöcklerfeld 6, 6280 Zell am Ziller
Kosten/Varianten: Antigen-Test: kostenlos
Ergebnis: Antigen-Test: ca. 15 Minuten
Anmeldung: Anmeldung erforderlich über https://tiroltestet.leitstelle.tirol/. Gäste geben die Adresse ihrer Unterkunft im Anmeldeformular an.
Testzeiten: Täglich von 8.00 – 16.00 Uhr, genaue Testzeit entsprechend Auswahl bei der Online-Anmeldung

Gerlosstein-Apotheke, Dorfplatz 3a, 6280 Zell am Ziller
Kosten/ Varianten: Kontrollierter Antigen-Selbsttest: kostenpflichtig für alle € 9.95
Ergebnis: nach 15 Minuten
Anmeldung: Telefonisch erbeten unter +43 5282 2641
Testzeiten: 8.30 - 12.30 und 14.30 – 17.00 Uhr

Dr. Arnold Stöckl, Gerlos 141a, 6281 Gerlos
Kosten/ Varianten: Antigen-Test: kostenlos // PCR-Test: 110 €
Ergebnis: Antigen: 15 Minuten // PCR: wird noch bekannt gegeben
Anmeldung: Nicht benötigt. Rückfragen telefonisch unter +43 5284 20047
Testzeiten: Mo, Di, Mi, Fr von 9.00 – 12.00 und 16.00 – 18.00 Uhr, Do von 10.00 – 12.00 Uhr.

Teststation „Tirol testet“, Dorfbahn Gerlos, Gerlos 141a
Kosten/Varianten: kostenloser Antigen-Test
Ergebnis: ca. 15 Min.
Anmeldung: Erforderlich über tiroltestet.leitstelle.tirol. Gäste geben die Adresse ihrer Unterkunft im Anmeldeformular an.
Testzeiten ab 02.07.: Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag von 8:00 – 17:00 Uhr

 

TOURISMUSVERBAND WALD-KÖNIGSLEITEN

Covid-19 Teststation Königsleiten bis auf weiteres geschlossen!

Antigen-Schnelltests sind in der Ordination von Dr. med. Uwe Mendel in Wald während der Ordinationszeiten nach Voranmeldung unter der Telefonnummer +43 6565 8250 möglich!

Öffnungszeiten (Ordination, Sprechstunde):
MO: 08:00 - 12:00 Uhr
DI: 15:00 - 19:00 Uhr
MI: 08:00 - 12:00 Uhr
DO: 08:00 - 12:00 und 17:00 - 18:00 Uhr
FR: 07:30 - 11:30 Uhr

In viele Betriebe werden den eigenen Gästen direkt im Haus Antigen-Schnelltests angeboten! Die öffentliche Teststrasse beim Nationalparkzentrum in Mittersill bleibt weiterhin geöffnet. Voranmeldungen mit Terminreservierung unter www.salzburg-testet.at

TOURISMUSVERBAND KRIMML-HOCHKRIMML

TESTMÖGLICHKEIT IN IHRER UNTERKUNFT
Bei einigen Unterkünften  besteht für Hausgäste eine Testmöglichkeit. Infos direkt bei Ihrem Quartiergeber.

ORDINATION DR. MENDEL (Wald Nr. 70, 5742 Wald im Pinzgau)
Testmöglichkeit:
MO, MI: 08:00 – 12:00 Uhr
DI: 15:00 – 19:00 Uhr
DO: 08:00 – 12:00 Uhr und 17:00 – 18:00 Uhr
FR: 07:30 – 11:30 Uhr
Anmeldung erforderlich: Tel. +43 6565 8250
Preis: € 25,00/Antigen-Test (48 h gültig)

NATIONALPARKZENTRUM (Gerlos Straße 18, 5743 Mittersill)
Testmöglichkeit:
MO, MI, FR: 07:00 – 18:00 Uhr
DI, DO: 09:00 – 19:00 Uhr
SA: 09:00 – 17:00 Uhr
Anmeldung und Terminauswahl unter: https://anmeldung.salzburg-testet.at oder Tel. 1450
Preis: kostenfrei/überwachter Selbsttest (48 h gültig)

Zur Testung bitte einen Ausweis und E-Card mitnehmen!

Beherbergungsbetriebe & Unterkünfte

Aufgrund des laufenden Impffortschritts und der sinkenden Neuinfektionen war es möglich mit 10. Juni weitere Lockerungsschritte zu setzen. Mit dem 1.Juli treten erneut weitreichende Lockerungen in Kraft:

  • Keine Maskenpflicht (weder FFP2 noch sonstigen Mund-Nasenschutz) in der Gastronomie, Tourismus- oder Freizeitwirtschaft
  • Keine Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt in geschlossenen Räumen in der Gastronomie, Tourismus- oder Freizeitwirtschaft, wenn ein 3G-Nachweis erbracht wird.
  • Die 3-G Regel gilt weiterhin: Gäste haben nach wie vor ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorzuweisen.
  • Testnachweise braucht es nunmehr erst ab Vollendung des 12. Lebensjahres.
  • Gästeregistrierungspflicht wird ab 22. Juli aufgehoben
  • Kapazitätsbeschränkung entfällt in den Wellnessbetrieben, pro Kunde müssen nicht mehr 10 m² zur Verfügung stehen.


Mehr Infos erhalten Sie direkt bei Ihrem Unterkunftsbetrieb oder auf: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/

Reiseversicherung

Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer COVID-19 Reiserversicherung, um einen sorgenfreien Urlaub zu erleben.

Die Reiseversicherung „Hotelstorno Plus“ unseres Partners, der Europäischen Reiseversicherung ERV, ist eine Storno- sowie Unfallversicherung.

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Gastronomie

Mit dem 1. Juli treten erneut weitreichende Lockerungen in Kraft:

  • Besuchergruppen-Regelungen entfallen (keine Obergrenze, kein Mindestabstand zwischen Besuchergruppen)
  • Keine Auf- und Sperrstunden
  • Keine Maskenpflicht für Gäste
  • Keine Maskenpflicht für Mitarbeiter/innen mit direktem Kundenkontakt, wenn ein 3-G-Nachweis erbracht wird
  • Konsumation wieder im Stehen möglich
  • Weiterhin 3-G-Regel für Gäste
  • Registrierungspflicht entfällt ab 22. Juli
  • Nachtgastronomie wieder möglich (Kapazitätsbeschränkung von 75% bis 22. Juli)

Mehr Infos erhalten Sie direkt beim Gastronomiebetrieb oder unter: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/gastronomie/

COVID-19 Verdachtsfall - Was ist zu tun?

Solltest du während deines Aufenthaltes Symptome einer COVID 19 Erkrankung (trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, etc.) entwickeln, so ist unbedingt die österreichische Notfallnummer 1450 anzurufen. Den Anweisungen und die weiteren Schritte (mögliche Testung, Isolation, etc.) werden dann seitens der Behörde vorgegeben und diese sind unbedingt zu befolgen. Zusätzlich den Gastgeber darüber informieren und sich gegebenenfalls selbst isolieren.

Im Notfall ist bitte immer der Notruf 144 zu rufen. Bitte auch beim Notruf Bescheid geben, dass es sich dei den Symptomen, um einen Verdachtsfall im Zusammenhang mit COVID-19 handeln könnte. Auf keinen Fall darf im Verdachtsfall persönlich eine Arztpraxis aufgesucht werden.

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